2
Schlafzimmer
1
Badezimmer
74 m²
Größe
Garage/n
1975
Baujahr
24961
Objekt ID
Details
Adresse
Besonderheiten
Beschreibung
Hier haben wir für Sie eine sehr schön sanierte Wohnung gefunden. Hier werden auf ca. 74m² Wohnträume war.
Im Eingangsbereich Ihrer neuen Wohlfühloase befindet sich eine Diele, die sich hervorragend als Garderobenbereich eignet.
Vom Flur aus begeben wir uns zunächst in das moderne Tageslichtbadezimmer. Dies ist ausgestattet mit einer Dusche, einem Waschbecken und einem WC. Auch Ihre Waschmaschine findet hier ihren Platz.
Das absolute Highlight dieser tollen Wohnung ist sicherlich das großzügig geschnittene Wohn-Esszimmer, mit Ausgang zu Ihrem Sonnenbalkon. Wir sind uns sicher, hier werden Sie ganz oft verweilen.
Vom Wohn-Esszimmer aus gelangen Sie auch in Ihre Küche, welche bereits mit einer Einbauküche ausgestattet ist.
Weiterhin verfügt diese großartige Wohnung über zwei weitere Zimmer zur individuellen Nutzung.
Die gesamte Wohnung ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet (Ölbrenntwertheizung).
Ein PKW Stellplatz, mit eigener Elektroladestation, ist ebenfalls Bestandteil dieses Angebotes.
Ein Abstellraum steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Sie wohnen hier in einem modern sanierten Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen, in einer herrlichen Wohnlage von Amöneburg – Roßdorf.
Lassen Sie sich diese wunderschöne Wohnung nicht entgehen und vereinbaren Sie einen individuellen Besichtigungstermin mit uns.
Der Kaufpreis beträgt 189.000.– €, zzgl. einer an den Makler zu zahlenden Provision in Höhe von 2,5% des Kaufpreises (zzgl. der gesetzl. MwSt.).
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, WhatsApp, SMS, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können.
Ihr Ansprechpartner ist Frau Sigrid Schäfer
Mobil: 0172-1818066
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
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Die in diesem Exposé gemachten Angaben beruhen auf uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Informationen.
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Fix & Fair Immobilien, Inh. Sigrid Schäfer, nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.