2
Schlafzimmer
1
Badezimmer
80 m²
Größe
Garage/n
Baujahr
24999
Objekt ID
Details
Adresse
Besonderheiten
Beschreibung
Sie suchen längerfristig ein neues Zuhause?
Hier haben wir eine helle 3- Zimmer-Wohnung in der 2. Etage (Dachgeschoss)
in Stadtallendorf für Sie.
Die Details:
Diese sehr gepflegte 3 Zimmer Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 80 qm und wird zum 01.04.2022 frei.
-Flur
-G-WC
-Abstellraum mit Gas-Therme
-sehr geräumiges Wohn-Esszimmer mit Ausgang zum Sonnenbalkon
-große Wohnküche (eine Einbauküche müssen Sie selbst mitbringen)
-2 Schlafzimmer
Im Keller verfügen Sie über einen eigenen Kellerraum. Des Weiteren befindet sich im Kellerbereich ein Wasch- und Trockenraum
Ein Stellplatz für Ihren PKW befindet sich direkt am Objekt.
Wenn Sie Interesse an dieser Wohnung haben, senden Sie uns bitte vorab Ihre persönlichen Daten und näherer Informationen zu Ihrer Person per eMail oder WhatsApp zu.
Vielen Dank.
Diese Wohnung kann ab 01.04.2022 für eine Kaltmiete von 640 €, zzgl. Nebenkosten von 180,– € und
2 Kaltmieten Kaution Ihr neues Zuhause werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, WhatsApp, SMS, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Sigrid Schäfer
Mobil: 0172 – 18 18 066
info@fix-fair-immo.de
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
www.fix-fair-immo.de
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Fix & Fair Immobilien, Inh. Sigrid Schäfer, nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss