
6
Schlafzimmer

6
Badezimmer

280 m²
Größe

Garage/n

1955
Baujahr

25463
Objekt ID
Details
Adresse
Besonderheiten
Beschreibung
Dieses Mehrfamilienhaus verfügt insgesamt über eine Wohnfläche von ca. 280 m² und weiteren Nutzflächen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 475 m². Das Objekt wurde ca. 1955 erbaut.
Die Immobilie ist komplett unterkellert.
Beheizt wird das Objekt durch eine Ölzentralheizung aus dem Jahr 2011
Die Fenster, die Bäder und Außenisolierung stammen ebenfalls aus dem Jahr 2011.
Es befinden sich insgesamt 6 vermietete Wohneinheiten im Haus.
4 x 2 Zimmer, Küche, Bad – je ca. 50 qm
2 x 2 Zimmer, Küche, Bad – je ca. 40 qm (DG)
Die aktuelle Jahresnettokaltmiete beträgt 24.480 € und ist noch anpassungsfähig.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit uns.
Das Objekt befindet sich in Neustadt.
Neustadt (Hessen) ist eine Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Durch die Stadt verläuft die Bundesstraße 454. Im Neustädter Sattel markiert an der Bundesstraße ein Stein die Rhein-Weser-Wasserscheide.
Der Bahnhof liegt an der Main-Weser-Bahn.
Diese Immobilie kann für einen Kaufpreis von 430.000.– € von Ihnen erworben werden.
Zzgl. einer vom Käufer an den Makler zu zahlenden Provision von 5% des Kaufpreises (zzgl. der gesetzl. MwSt.).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie sich dieses Objekt nicht vor der Nase wegschnappen und vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit uns!
Besichtigungen finden ab der ersten Oktoberwoche statt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, WhatsApp, SMS, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können.
Ihre Ansprechpartner ist
Herr Manfred Schäfer
Mobil: 0172 – 6111016
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Fix & Fair Immobilien, Inh. Sigrid Schäfer, nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.